Leistungen
Angebot/Verfahren
In der ersten Sitzung wird bei dem Patienten ein Aufnahmegespräch geführt, eine Anamnese erstellt, eine eingehende Untersuchung und eine einleitende Behandlung durchgeführt.
Weitere Behandlungen erfolgen meistens jede dritte bis vierte Woche mit Ausnahme von komplizierteren oder akuten bis hochakuten Beschwerden.
Jede Sitzung dauert in der Regel insgesamt etwa eine Stunde. Diese ist in eine Evaluierung des momentanen Status, ein kurzes Abschlussgespräch sowie die weitere Terminplanung eingeteilt. Die effektive Behandlungszeit beträgt durchschnittlich 45 - 50 Minuten.
Auch bei Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern nehmen wir uns genügend Zeit. Kinder sind in ihren Reaktionen und Verhaltensweisen nicht automatisch vorhersehbar. Geduldiges Vorgehen, Fachkenntnis, Erfahrung und ein adequates Einfühlungsvermögen sind hier gefragt. Die Eltern werden immer direkt in den Prozess einbezogen und sind aktive Begleiter und Unterstützer des Kindes während des Behandlungsvorgangs.
Patienten: Bestand und Verteilung
Die Anzahl unserer Patienten wird durch die Aufnahmekapazität bestimmt. Weil eine starke Nachfrage nach osteopathischen Behandlungen vorliegt, besteht im Falle eines Aufnahmeengpasses die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste eintragen zu lassen.
Wir behandeln alle Altersgruppen, Erwachsene wie Jugendliche, Kinder, Kleinkinder und Babys.
Service
Im Anschluss an eine Behandlung bekommen die Patienten oder Eltern die Möglichkeit, telefonisch Rücksprache zu halten.
Honorar u. Rückerstattungsgrundlagen
Das Honorar richtet sich nach den Richtlinien der osteopathischen Verbände, welche je nach Abschluss, Qualifikation und Behandlungsmethode für eine Behandlungsdauer von 30 bis 50 Minuten eine Preisempfehlung zwischen etwa 60.00€ bis 150,00€ vorgeben.
Wir schöpfen aus Erfahrungswerten und praxiserprobten Anwendungen von über 30 Jahren und stehen garant für eine qualifizierte Arbeit am Patienten. Unser Honorar beträgt 110,00€ pro Sitzung.
In der Regel erfolgt jedes 2. bis 3. Jahr eine Anpassung gemäß der Teuerungs- und Inflationsrate . Wir bemühen uns, das Honorar über diesen Zeitraum stabil zu halten.
Gesetzlich Versicherte können im Zuge der Zusatzleistungen ihrer Krankenkasse Anspruch auf Teilleistungen für osteopathische Behandlungen erheben. Die Krankenkassen, welche sich an diesen Leistungen beteiligen sind im Service Bereich der osteopathischen Verbände aufzufinden (z.B. http://www.osteopathie.de ). Um eine Therapie aufnehmen zu können wird in der Regel eine Bescheinigung oder ein Privatrezept für osteopathische Behandlungen benötigt. Die Ausstellung eines solches Rezepts erfolgt durch den Hausarzt oder Facharzt.
Gesetzlich Versicherte, welche in ihre Zusatzversicherung Naturheilverfahren aufgenommen haben, können über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH-HP) einen weiteren Leistungsumfang bekommen.
Privatversicherte verfügen meistens über ein unterstützendes Rückerstattungsverfahren, welches über die GebüH - HP abgerechnet werden kann. Der sogenannten Dienstvertrag mit dem Patienten richtet sich nach dem Bundesgesetzsbuch BGB (§§ 611 - 630 BGB). Der Privatversicherte braucht gemäß der Rechtsgrundlage für Heilberufe keine Bescheinigung oder Privatrezept vom Arzt.
Prinzipiell kann jeder, gleich ob gesetzlich oder privat versichert, eine Behandlung ohne Rezeptierung bei uns erheben. In dem Fall können gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung für Naturheilverfahren keinen Anspruch auf eine Teilrückerstattung machen.
Wir empfehlen vorher mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten, auf diese Weise sichern Sie sich in Bezug auf die Teilleistungen am besten ab.
Eine Kurzfassung des Behandlungsumfangs ist unter Vorbehalt folgendermaßen möglich:
1. Leichtere Beschwerden: 2 bis 3 Behandlungen
2. Mittelschwere Beschwerden: 4 bis 6 Termine
3. Chronische Beschwerden je nach Hintergrund, Dauer der Beschwerden und Intensität der Beeinträchtigungen: 6 bis 10 Behandlungen
4. Geburten-Überprüfung: in der Regel 2 Termine. Meistens erfolgt nach 3 Monaten ein Kontrolltermin.
5. Geburtskomplikationen mit ausgedehnten Symptomen oder komplexeren Krankheitsbildern, sowie tiefgreifenden strukturellen und funktionellen Störungen bei Kleinkindern, Kindern oder Jugendlichen erfordern einen regelmäßigen Behandlungsansatz (1 x monatlich) und sind abhängig von der Ausdehnung der medizinischen Komplexität u.a. als Begleittherapie zu verstehen.
Es können auf keinen Fall irgendwelche Heilungserfolge garantiert oder versprochen werden. Obwohl osteopathisch wissenschaftliche Studien Wirkungen und Wirkungsamkeit nachweisen können, reicht dies im Sinne von fehlenden größeren, übergreifenden und umfassenden klinischen Studien nicht aus, um aussagekräftige Heilungserfolge gewährleisten zu können.
6. Möchten Sie sich zu Gunsten Ihrer Gesundheit eine präventive, gesundheitsunterstützende oder gesundheitserhaltende Hilfe leisten, können Sie dies möglicherweise durch gezielte harmonisierende und regulierende ganzkörperlich-ganzheitliche Maßnahmen nach den Grundprinzipien der Gründerväter der Osteopathie ( Dr. A.T. Still und Dr. W. G. Sutherland). Hier können Sie selbstverständlich eine aufklärende Beratung in Anspruch nehmen.
A.Die lizenzfreien Bilder entnehmen wir folgendem Anbieter:
Bild 1: Lotus : Peter_Pleischl / pixelio.de
Bild 2: Lara: Stephan N. / pixelio.de
Bild 3: Freunde halten zusammen… : Ines Friedrich / pixelio.de
Bild 4: Bayfüße: Mandy Kretschel / pixelio.de
Bild 6: Schneefräuleins: Monika / pixelio.de
B. Die Lizenz aus dem Bereich der Kommerziellen und redaktionellen Nutzung bei: https://de.clipdealer.com
Bild 5.: Media-ID: A:17496991
Bild 7: Media-ID: A:13917968
Terminvereinbarung
Sie können bei uns online einen Termin anfragen. Die definitive Terminvergabe sollte allerdings telefonisch vereinbart werden.
Unsere Praxistelefonnummer lautet: +49 (0)7161 53781
Eine Email können Sie uns zusenden unter: c.van.laethem@t-online.de
Die Ausübung der Heilkunde umfasst nach § 1 Abs. 2 HeilprG jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Maßgeblich sind das Erfordernis ärztlicher oder heilkundlicher Fachkenntnisse und die Gefahr gesundheitlicher Schäden (vgl. Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 – BverwGE 66, 367 <369> = Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 12 S. 2 f.).
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten werden nicht weitergegeben!
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Datenschutzhinweis
Den „Datenschutzhinweis“ gemäß § 13 TMG, Abs.1, Satz 1 können Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html abrufen.